Inhaber:
Michael Schomburg
Am Brühl 20
65817 Eppstein
Mobil +49 (0) 171 27 28 29 9
USt-Nr: DE329005463
Gleichzeitig verantwortlich I.S.d. Telemediengesetzes
Michael Schomburg
Am Brühl 20
65817 Eppstein
Mobil +49 (0) 171 27 28 29 9
USt-Nr: DE329005463
Gleichzeitig verantwortlich I.S.d. Telemediengesetzes
Michael Schomburg
Email: mes@match-recruit.de
(1) Die Match-Recruit Personalauswahl und -vermittlung (nachfolgend Match-Recruit genannt) erbringt ihre Dienstleistungen für Kunden entsprechend den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für alle Verträge über die Inanspruchnahme der auf dieser Website beschriebenen Leistungen gelten vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Regelungen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf die Geltung der AGB bedarf. Abweichende AGB der Kunden gelten nicht, dies auch dann nicht, wenn Match-Recruit ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten nur gegenüber Kaufleuten und Privatpersonen, die Dienstleistungen der Match-Recruit in Anspruch nehmen.
(2) Ergänzend gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Telemediengesetz (TMG) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Match-Recruit bietet Unterstützung in den Bereichen Personalauswahl- und -vermittlung, Personaldienstleistungen.
Die Dienstleistungsbeschreibungen auf dieser Website sind unverbindlich. Match-Recruit ist nicht verpflichtet, Angebote des Kunden auf Abschluss eines Vertrages anzunehmen. Auf die Registrierung des Kunden hin bestätigt Match-Recruit den Eingang der Kundendaten per E-Mail und übersendet dem Kunden gleichzeitig eine entsprechende vertragliche Vereinbarung im pdf-Format zum Ausdrucken.
Ein Vertrag zwischen Match-Recruit und dem Kunden kommt erst mit dem Zugang der von dem Kunden gegengezeichneten schriftlichen Vereinbarung bei Match-Recruit und der Überweisung der Kosten für die Dienstleistungen auf das Match-Recruit-Konto zustande.
Match-Recruit ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Konditionen für die unterschiedlichen Dienstleistungen zu ändern. Match-Recruit wird ihre Kunden über Inhalt und Zeitpunkt der Änderungen mindestens 4 Wochen vor dem Zeitpunkt der Änderungen per E-Mail informieren. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich widerspricht oder vor Ablauf dieser Frist die Leistungen von Match-Recruit erneut in Anspruch nimmt.
(1) Der potenzielle Kunde schickt der Match-Recruit vor der Lieferung der entsprechenden Dienstleistungen, einen schriftlichen Auftrag per Post oder Email an die Adresse Match-Recruit Personalauswahl und Vermittlung, Römerweg 23, 63303 Dreieich. Die Match-Recruit übersendet im Gegenzug eine Rechnung an den Kunden, der bestellt hat. Der Kunde überweist den fälligen Betrag für die Bestellung innerhalb von 8 Tagen auf das Konto der Match-Recruit. Sobald der jeweilige Betrag auf dem Konto der Match-Recruit gutgeschrieben ist, übersendet die Match-Recruit die jeweilig gebuchte und vom Kunden bezahlte Bestellung (z. B. Freischaltkey für den Match-Test per Email), Buchexemplar auf dem Postwege und führt die gewünschte Dienstleistung im Bereich Personalauswahl – und Vermittlung oder Coachingtage zum gewünschten Zeitpunkt des Kunden aus.
(2) Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Verzugszinsen berechnet Match-Recruit mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Kann Match-Recruit einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist Match-Recruit berechtigt, einen höheren Verzugszins geltend zu machen. Für Mahnungen mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung kann Match-Recruit Mahnkosten in Höhe von je 10 EUR verlangen.
Ein dem Kunden für den Fall des Leistungsverzuges seitens Match-Recruit oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung wird auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
Match-Recruit haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet Match-Recruit nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten auf die Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten erteilten Angaben und Daten bei der Durchführung der Match-Test-Verfahren sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden im Rahmen der Personaldirektsuche sind Voraussetzungen für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen von Match-Recruit und liegen nicht in ihrem Herrschaftsbereich. Match-Recruit übernimmt daher keine Gewähr für Fehler oder Abweichungen, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden oder Dritten beruhen.
Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen und die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(1) Match-Recruit ist berechtigt, ihre Dienstleistungen an die fortschreitenden technischen Möglichkeiten anzupassen und damit verbundene Wartungs- und Änderungsarbeiten an ihrer Website durchzuführen. Wartungsarbeiten, Veränderungen der Website und ähnliche Arbeiten werden so vorgenommen, dass möglichst geringe Nutzungsausfallzeiten entstehen.
(2) Match-Recruit ist kein Netzbetreiber und haftet nicht für Schäden des Kunden, die durch einen Dritten über das Internet verursacht werden (Hacking, Virenbefall etc.). Match-Recruit behält sich für diesen Fall den sofortigen Eingriff in ihr System vor.
(3) Aus Übertragungsunterbrechungen wegen Netzausfällen, deren Ursachen nicht im Herrschaftsbereich von Match-Recruit liegen, können Schadenersatzansprüche gegen Match-Recruit nicht geltend gemacht werden.
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihm während der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Werke von Match-Recruit im urheberrechtlichen Sinne, insbesondere der Programme Verfahren.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen aus dem Vertragsverhältnis geheim zu halten, sofern bei objektiver Würdigung eine Geheimhaltung geboten ist.
Die jeweilige Vertragsdauer sowie die Kündigungsbedingungen werden zwischen Match-Recruit und dem Kunden gesondert vereinbart.
Urheberrecht
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Für die vertraglichen Bestimmungen zwischen Match-Recruit und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für die Leistungen von Match-Recruit und Gerichtsstand ist Langen. Abweichend davon kann Match-Recruit Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand: Januar 2020